Informationen
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient einem gegenseitigen Kennenlernen und einer gemeinsamen Erarbeitung von Zielen und Wünsche. Es dient auch dazu, Fragen zu klären und eine gemeinsame Vorstellung der Zusammenarbeit zu entwickeln. Das Erstgespräch ist ein wichtiger Teil der psychotherapeutischen Arbeit und ist kostenpflichtig, da hier schon erste Schritte in Richtung Therapieziel gesetzt werden.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeut bin ich laut Psychotherapiegesetz zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. All Ihre Daten werden von mir von Anfang an vertraulich behandelt.
Honorar
Mein Honorar für eine Therapie-Einheit beträgt € 130,- für 60 Minuten. Eine Sitzung dauert 50 Minuten, 10 Minuten fallen für Vor- und Nachbereitung und Dokumentation an. Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Sitzung per Bankomatkarte.
Für Jugendliche / junge Erwachsene biete ich ein paar Therapieplätze mit individueller Honorargestaltung an.
Absageregel
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Erfolgt keine Absage oder kürzer als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (auch bei Krankheit), wird der volle Betrag in Rechnung gestellt, da so kurzfristig abgesagte Termine nicht mehr anderweitig vergeben werden können.
Kostenzuschuss
Beim Vorliegen einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10 werden Ihnen ein Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach der Krankenkasse:
ÖGK: € 33,70 (pro Einheit Einzeltherapie); € 12,10 (pro Einheit Gruppensitzung zu 90 min.)
SVS: € 45,- (pro Einheit Einzeltherapie); € 15,01 (pro Einheit Gruppensitzung zu 90 min.)
BVAEB: € 48,80 (pro Einheit Einzeltherapie); € 16,40 (pro Einheit Gruppensitzung zu 90 min.)
Für einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung; vor der 11. Sitzung muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Dazu informiere ich Sie gerne im Erstgespräch.
Es sind auch zusätzliche Zuschüsse durch private Krankenversicherungen möglich. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit Ihrer Zusatzversicherung auf. Kosten für eine Psychotherapie können Sie auch bei Ihrer Arbeitnehmer:innen-Veranlagung geltend machen.